Sind fachkundige Personen nach RAB 30 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB).
Geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige
- baufachliche Kenntnisse,
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und
- Koordinatorenkenntnisse sowie
- berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.
- Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Die Aufgaben des Koordinators bestehen darin, die Arbeiten zwischen den verschiedenen Auftragnehmern zu koordinieren, die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren, Baustellensicherung, Beeinflussung des öffentlichen Verkehrs, Schutz angrenzender Bewohner und Gebäude und die Pflichtenerfüllung der Arbeitgeber und Unternehmer nach den gesetzlichen Forderungen zu überwachen.