Fachleute für Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Gesundheitswesen
Arbeitssicherheit:
Dies sind fachkundige Personen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (ASiG) und den Unfallverhütungsvorschrift „Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Berufgenossenschaft.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind in § 6 ASiG näher beschrieben.

Umweltschutz:
Dies sind fachkundige Personen nach der EG Auditverordnung (EMAS II), den Normen DIN EN ISO 14001ff und DIN EN ISO 19011 und den Bestimmungen des Umweltauditgesetzes.
Sie verfügen über umfangreiche Kenntnisse hinsichtlich Umweltrecht/ Umwelttechnik, Managementsysteme, Auditprinzipien, -verfahren u. -techniken sowie auf dem Bereich der Kommunikation.
Das Aufgabengebiet umfasst die Implementierung eines Managementinstrumentes. Es beinhaltet eine systematische dokumentierte und objektive Bewertung der Leistung der Organisation des Management und der Abläufe zum Schutz der Umwelt.

Gesundheitswesen:
Dies sind Vertreter aus den verschiedensten gesundheitsspezifischen Berufsgruppen